Pflichtabgabe für Selfpublisher an die DNB

Die meisten Selfpublisher und Indie-Autoren auf Amazon wissen nicht, dass sie von ihren Werken zwei Exemplare an die Deutsche Nationalbibliothek einsenden müssen – die sogenannte Pflichtabgabe. Wer in Deutschland wohnhaft ist und Werke im eBook- bzw. Taschenbuch-Format veröffentlicht, ist hierzu sogar gesetzlich verpflichtet. Wer dies nicht tut, riskiert laut Angaben der Deutschen Nationalbilbiothek ein Bußeld von bis zu 10.000 Euro. Wir möchten aber auch betonen, dass wir bisher noch von keinem solchen Fall gehört haben. Nichtsdestotrotz erscheint dieses Risiko, gegenüber der geringen Investition in zwei Autorenexemplare, viel zu hoch, um es darauf anzulegen 😉

Pflichtabgabe von Büchern an die Deutsche Nationalbibliothek (DNB)

Die Deutsche Nationalbibliothek sammelt und archiviert Veröffentlichungen von Autoren und Publizisten, die in Deutschland wohnhaft sind. Noch genauer spezifiziert dies § 15 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek. Ablieferungspflichtig ist, »wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.«. Wer einen Zugang zum Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB) besitzt, wird, einige Wochen nach Eintragung, in der Regel ohnehin dazu aufgefordert. Da viele Selfpublisher und Indie-Autoren auf Amazon jedoch nicht im VLB gelistet sind, verpassen viele von ihnen die Pflicht aus Unwissenheit unabsichtlich. Dabei kann es durchaus Sinn machen, das eigene Buch im VLB zu listen, um Buchhandlungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz die Möglichkeit zu geben, Dein Buch zu finden und direkt bei Dir zu bestellen. Das kann für Dich ein lukratives, zusätzliches Standbein werden! Da unsere Bücher im VLB gelistet sind, wurden wir glücklicherweise daran erinnert.

Wer muss, wer nicht?

Grundsätzlich ist jedes Werk, egal ob auf Deutsch oder einer Fremdsprache, an die DNB einzusenden, wenn der Autor in Deutschland wohnhaft ist. Das gilt übrigens auch für eBooks (sogenannte Netzpublikationen) sowie Print-on-Demand Werke. Das schließt eben auch Titel ein, die über KDP, Create Space oder auch BoD erschienen sind (sobald mehr als 25 physische Werke davon verkauft wurden). Während BoD und andere Print-on-Demand Anbieter diesen Service für ihre Autoren übernehmen, müssen Indie-Autoren auf Amazon KDP bzw. Create Space das Zepter selbst in die Hand nehmen.

Wie reiche ich die Pflichtabgaben ein?

Glücklicherweise ist das Einreichen der Pflichtexemplare überaus einfach. Je nach Wohnort (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) schickst Du 2 Taschenbuch-Exemplare an die:

Deutsche Nationalbibliothek
Deutscher Platz 1
04103 Leipzig

oder (Wohnort in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein) an die:

Deutsche Nationalbibliothek
Adickesallee 1
60322 Frankfurt am Main

Ist das Pflichtexemplar erfolgreich eingegangen, kann der Titel unter www.dnb.de gesucht und gefunden werden.

Taschenbuch

  • 2 Stück in einfachem Umschlag (Büchersendung klein oder groß möglich)
  • Kurzes, formloses Schreiben (Titel, Erscheinungsdatum, ISBN)
  • Spätestens 1 Woche nach dem Erscheinen einreichen
  • Jede (noch so kleine) Änderung verlangt eine neue ISBN und eine erneute Einsendung der Pflichtexemplare an die DNB. Das gilt bereits, wenn nur ein einziger orthografischer Fehler behoben wurde..!

eBook-Version auch?

Bei eBooks stellt sich die Sache etwas anders dar. Sie gelten als sogenannte Netzpublikationen und auch diese müssen an die Deutsche Nationalbibliothek eingesandt werden. Zunächst musst Du Dich bei der DNB registrieren (hier entlang). Die Ablieferung erfolgt digital, im PDF oder ePub-Format.

DNB Pflichtabgabe für Autoren und Selfpublisher auch Kindle Amazon KDP

Es wird weiterhin gestritten, ob Indie-Autoren und Selfpublisher auf Amazon überhaupt eine Pflichtabgabe leisten müssen. Aus den genannten Gründen würden wir es aber einfach tun. 2 Minuten Arbeit können Dir so etwaigen Ärger ersparen.

  • Digital (.pdf oder .epub)
  • .mobi wird von der DNB noch nicht unterstützt (und muss, Stand 01/2018, auch nicht abgeliefert werden. Wir empfehlen es aber dennoch zu tun und die Datei ganz einfach in .pdf oder .epub zu konvertieren – das ist nur 1 Klick!)

Wie bestelle ich ein Autorenexemplar bei KDP?

Als wir die Pflichtabgabe leisten mussten, ärgerten wir uns, da damals bei KDP noch keine Bestellung von Autorenexemplaren möglich war. Wir mussten unsere 4 Stück also entweder zum orginalen Verkaufspreis bestellen (wenigstens gut für das Ranking, den Amazon Bestseller Rang ABSR) oder unser Buch kurzzeitig heruntersetzen. Das hat sich nun glücklicherweise geändert. Selfpublisher und Autoren auf Amazon können im KDP Backend ganz einfach im Bücherregal bestellen.

Autorenexemplar bestellen und Pflichtexemplar DNB Selfpublisher

Achte darauf, dass Du in Deinem Amazon-Käuferkonto mit denselben Zugangsdaten eingeloggt bist. Du kannst nun bis zu 999 Exemplare zum Druckkostenpreis bestellen und wirst anschließend auf die Amazon-Seite (Warenkorb) weitergeleitet. Der Versand ist, im Gegensatz zu Exemplaren, die von CreateSpace bezogen werden, sehr günstig. Bei CreateSpace kommt man rasch auf Versandkosten von 50+$, da die Bücher in den USA gedruckt und von dort versandt werden. Das ist bei KDP nicht der Fall.

Autorenexemplare sind nicht zuletzt eine tolle Sache, um Rezensionsexemplare an Testleser, Freunde, Blogger oder andere Influencer zu Werbezwecken zu versenden bzw. für Bestellungen von Buchhandlungen.

Pflichtabgabe auch an die Landesbibliothek

Nun kommt es noch besser. Je nach Bundesland musst Du nämlich auch noch ein bzw. zwei (Bayern und Baden-Württemberg) Exemplare Deiner Bücher an die jeweilige Landesbibliothek senden. Das hat uns zu Beginn, als wir jeden Buchverkauf noch wie einen Lottogewinn feierten, ganz schön weh getan. Bei der digitalen Version (eBook) Deines Buches ist das noch nicht so weit. Dennoch solltest Du Dich hier bei Deiner zuständigen Landesbibliothek erkundigen. Eine Alternative gibt es aber leider nicht. Also lieber Vorsicht als Nachsicht walten lassen. Wer muss sein Werk nun wo einreichen?

  • Baden-Württemberg => Badische Landesbibliothek (Karlsruhe) + Württembergische Landesbibliothek (Stuttgart)
  • Bayern => 2 Exemplare an die Bayerische Landesbibliothek (München)
  • Berlin => Zentral- und Landebibliothek (Berlin)
  • Brandenburg => Stadt- und Landesbibliothek (Postdam)
  • Bremen => Staats- und Universitätsbibliothek (Bremen)
  • Hamburg => Staats- und Universitätsbibliothek (Hamburg)
  • Hessen => unterschiedlich nach Verlagsort
  • Mecklenburg-Vorpommern => Landesbibliothek Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen => Niedersächsische Landesbibliothek (Hannover)
  • Nordrhein-Westfalen => unterschiedlich nach Verlagsort
  • Rheinland-Pfalz => unterschiedlich nach Verlagsort
  • Saarland => Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
  • Sachsen => Sächsische Landes- und Universitätsbibliothek (Dresden)
  • Sachsen-Anhalt => Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt (Halle a. d. Saale)
  • Schleswig-Holstein => Anbieten und auf Verlangen an Universitätsbibliothek Kiel, Schleswig-Holsteinische Landesbibliothek (Kiel) sowie Stadtbibliothek (Lübeck)
  • Thüringen => Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek (Jena)

Hat Dir dieser Artikel geholfen? Wie stehst Du zur Pflichtabgabe? Welche Erfahrungen konntest Du damit sammeln? Wir freuen uns auf Deinen Kommentar! 😀

Author: Chris & Jens

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18 Kommentare

  1. und wie hoch sind die Versankosten bei KDP Print? €3 pro Sendung? Auch bein 50 Büchern nur €3.-?
    Hmh, irgendwie finden wir die Versandkosten nicht aufgelistet..
    Danke

    Kommentar absenden
    • Hallo Markus,

      wir sinds nochmal: Mittlerweile verlangt Amazon auch beim Bestellen von Autorenexemplaren Versandgebühren. Dabei richtet sich die Höhe der Versandkosten am Gewicht und nicht etwa an der Anzahl der bestellten Bücher aus.

      Beste Grüße! 🙂

      Kommentar absenden
  2. Hallo Markus,

    wenn man bei KDP ein (oder 999) Autorenexemplar(e) bestellt, dann wird man auf Amazon weitergeleitet. Dort bezahlst Du aktuell 0,- Versandgebühr. Amazon selbst bietet Deine Bücher schließlich auch versandkostenfrei an.

    Eine feine Sache also 🙂

    Beste Grüße!

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  3. Hallo zusammen,

    vielen Dank für diesen Artikel!! Verdammt gut zu wissen das man die Abgabe auf jeden Fall machen muss und wie diese vonstatten geht.

    Ich habe nun allerdings folgendes Problem: Ich betreibe KDP seit gut einem halben Jahr, und ich habe erst jetzt von der Pflichtabgabe erfahren. Da ihr hier von einer Woche Zeit schreibt, die man hat um die Bücher einzureichen, bin ich nun verunsichert wie ich vorgehen soll…
    Meint ihr ich sollte die Bücher einreichen und hoffen das es gut geht? Oder kann es auch Strafe geben da ich das Einreichen deutlich später mache?

    Zweite Frage:
    Wie macht ihr das mit dem Bestellen über CreateSpace von Autorenexemplaren? Die Bücher werden ja aus Amerika versendet und man zahlt dementsprechend Versandgebühren sowie ggf. Zollgebühren. Das wird dann ja schon gut teuer…
    Sollte ich dafür den Verkaufspreis kurzfristig heruntersetzen, über amazon die Bücher kaufen und dann wieder den Preis anheben?

    Ich danke Euch für eine Rückmeldung!
    Julian

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    • Servus Julian,

      wir verstehen Deine Sorgen. Auch wir haben früher unsere Exemplare teilweise mit einem Jahr Verspätung nachgereicht. Die DNB hat uns für unsere Ehrlichkeit nie bestraft. Insofern solltest Du das schon nicht auf die leichte Schulter nehmen und die Exemplare ganz einfach einsehen, ohne großen Verweis auf Erscheinungsdatum, sondern einfach mit Nennung des Titels und der ISBN sowie dem Verweis, dass es für die Vollständigkeit des DNB-Archivs ist.

      Wir kennen auch die Problematik mit den Autorenexemplaren bei CreateSpace. Genau deshalb haben wir unsere Werke von CreateSpace auch zu KDP umgezogen (teilweise mit neuer ISBN, weil es hier und da damit Probleme gab). Da sind Autorenexemplare auch nicht teurer, landen aber in der Regel innerhalb einer Woche bei Dir. Ansonsten geht auch die von Dir kurz beschriebene Strategie..

      Viel Erfolg weiterhin und bei Fragen einfach melden!

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      • Wau – amazing

        vielen Dank für Eure sofortige und beruhigende Antwort 🙂
        Dann werden wir es mit dem Versand an die DNB so machen wie ihr es beschrieben habt.

        Da wir bereits von KDP zu CS mit einigen Büchern nach einer Änderung des Titels gewechselt sind (man kann ja meines Wissens bei KDP noch keine Titel vollständig löschen), sind wir leider angewiesen bei CS zu bleiben. Das heisst wir müssen unsere Bücher über den offiziellen Weg kaufen.

        Abermals Danke an Euch!
        Wir verfolgen Eure Videos und Artikel nun seit kurzem, und sie sind uns eine große Hilfe!

        Julian und Fabian

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  4. Danke für den tollen Beitrag! Hab mich jetzt auf der Seite der DNB registriert, doch um denen seine eBooks zusenden zu können, muss man da noch ausfüllen, wie der Verlag heißt und ob man selbst Verlag oder Vertrieb ist usw… Aber nichts davon trifft ja auf mich als Selfublisher zu. Was mach ich in dem Fall?

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    • Hallo Luisa, als Selfpublisher bist Du selbst der Verlag, weil Du Dein Buch selbst verlegst.

      Falls Du Deine eBooks ausschließlich über Amazon vertreibst, brauchst Du allerdings kein Exemplar Deines eBooks an die DNB zu schicken (nur von der Taschenbuch-Version). Bisher wird das so begründet, dass die DNB das Amazon-Format nicht speichern kann. Das kann sich aber in Zukunft auch ändern.

      Beste Grüße 🙂

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  5. Hallo Chris und Jens,

    ich muss zugeben, dass ich da auch so einiges an Büchern an die DNB nachzureichen habe. Das geht vom Gewicht her über Büchersendungen hinaus. Ich kann doch sicher auch mehrere Titel in ein Paket packen und dort hinschicken, oder?

    Vielen Dank für Euren tollen Blog und den Youtube-Kanal.

    LG Petra

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    • Hallo Petra,
      ja natürlich, das geht auch 🙂
      Besten Dank und Grüße!

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  6. Sehr hilfreiche Seite, vielen Dank. Eine Frage hätte ich noch zur zuständigen Landesbibliothek. Ich hatte mein Buch vor einigen Jahren im Eigenverlag via Amazon veröffentlicht und habe im Buch meine damalige Adresse (anderes Bundesland) verwandt, möchte aber nur wegen dieser Änderung keine neue Version inkl. ISBN und Co. erstellen. Da ich auch erst über eure Seite erfahren hab, dass ich eine Pflichtabgabe habe, weiß ich nun nicht ob ich an meine heutige oder damalige Landesbibliothek liefern muss?

    Kommentar absenden
    • Hallo Uwe,

      Danke für die netten Worte. Gesetzlich ist es so, dass Du bei jeder noch so kleinen Änderung das Buch mit einer neuen ISBN versehen musst. Das finden auch wir vollkommen übertrieben, aber so verlangt es die DNB. Wenn Du die Lieferung an die Landesbibliothek bis heute noch nicht getätigt hast, wäre ohnehin zu überlegen, ob das noch notwendig ist bzw. Du schlafende Hunde wecken willst. Schwierige Frage, auf die wir so auch nur schwer eine richtige Antwort geben können. Wir sind immer dafür, alles ganz korrekt zu machen, aber halten so manche Regelung auch für überflüssig..

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  7. Hallo,

    danke für diesen Artikel. Sehr interessant!

    Ich bin Engländer und veröffentliche meine Bücher nur auf Englisch. Denkt Ihr, ich muss auch eine Pflichtangabe schicken? Ausserdem habe ich auch das Problem, dass ich habe schon vor einigen Monaten meine Bücher veröffentlich :/

    Ich habe die Webseite des DNB geguckt und da steht folgendes:

    „Sammelt die Deutsche Nationalbibliothek ausländische Literatur?
    Zum Auftrag der Deutschen Nationalbibliothek gehört auch die Sammlung der folgenden Publikationen

    im Ausland veröffentlichte deutschsprachige Medienwerke
    im Ausland veröffentlichte Übersetzungen deutschsprachiger Medienwerke in andere Sprachen
    im Ausland veröffentlichte fremdsprachige Medienwerke über Deutschland und über Persönlichkeiten des deutschen Sprachgebietes, so genannte Germanica“

    Was denkt ihr?

    Danke schön!
    David

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    • Hallo David,
      Danke für Deine netten Worte. Um ehrlich zu sein, würden wir Dir in diesem Fall empfehlen, am besten einfach mal bei der DNB anzurufen. Die Mitarbeiter dort sind alle wirklich sehr nett und die können Dir sicherlich rasch eine Auskunft geben. Unsere Erfahrung ist aber die: Wenn Du in Deutschland lebst und der Veröffentlichungsort Deutschland ist, dann sollten schon Pflichtexemplare an die DNB geliefert werden. Wir haben beispielsweise Titel von uns übersetzt, da diese aber hierzulande erschienen sind, sie auch an die DNB angeliefert. Lieber Vor- als Nachsicht walten lassen 😉
      Beste Grüße (und sag uns doch Bescheid, was die DNB gesagt hat)!

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      • Hallo,

        Danke für Eure Antwort. Ich habe die DNB kontaktiert, und sie meinen, ich sollte lieber meine Bücher an Ihnen schicken und Sie entcheiden, „ob sie zum Bereich der sammelpflichtigen Publikationen zahlen oder nicht“. Also, doch schicken und sie entscheiden, ob sie die sammeln oder nicht; was ich noch frustrierender finde, weil es kann sein dass, ich die BÜcher umsonst verschicken kann. LOL. Also, ich denke, sie wissen es auch nicht ehrlich genau in diesem Fall; und sollten lieber die parragraph dass ich mit euch geteilt habe, dann besser schreiben.

        Danke guys für Ihre Blog und Hilfe 🙂
        David

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        • Ja, das ist manchmal ein bisschen komisch. Aber besser Vorsicht als Nachsicht 😉

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